Flurbereinigung / Flurneuordnung
Aktive Landentwicklung durch Bodenordnung
Flurbereinigung verbindet zweckmäßige Neuordnung von ländlichem Grundbesitz mit Investitionen in die Infrastruktur im ländlichen Raum. Durch die Verbindung dieser beiden Komponenten dient die Flurbereinigung wie kein anderes Instrument dem Anspruch des ganzheitlichen Entwicklungsansatzes für die ländlichen Räume. Gesetzliche Grundlage ist das Flurbereinigungsgesetz.
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Informationen und Dokumente rund um alle Flurbereinigungsverfahren in Thüringen

Die Flurbereinigungsbereiche des TLBG
Welcher Flurbereinigungsbereich ist für Ihre Region zuständig?

Öffentliche Bekanntmachungen der Flurbereinigungsbereiche

Auslegungen der Flurbereinigungsbereiche

Aktuelle Informationen zu Flurbereinigungsverfahren
Das TLBG stellt wichtige, aktuelle Informationen zu Flurbereinigungsverfahren hier bereit.

Anwendungsbeispiele der Flurbereinigung
Die Flurbereinigung bietet Lösungen für viele Herausforderungen im ländlichen Raum.
Weitere Informationen zum Thema Flurbereinigung
Wer hilft Ihnen bei Fragen?
Herr Claus Rodig
Telefon: 0361 57 4176-110
E-Mail: claus[dot]rodig
[at]tlbg [dot]thueringen[dot]de
Nachrichten aus Flurbereinigungsverfahren
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Flurbereinigungsverfahren Dornheim abgeschlossen
Am 11. Dezember 2024 wurde die unanfechtbare Schlussfeststellung dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Dornheim, dem Zusammenschluss der Eigentümer… zur Detailseite
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Unternehmensflurbereinigung AlachPräsident Uwe Köhler übergibt die Schlussfeststellung an den TG-Vorsitzenden
Präsident Uwe Köhler übergab heute die Schlussfeststellung der Unternehmensflurbereinigung „Alach“ an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft und… zur Detailseite
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HochwasserschutzPräsident Uwe Köhler übergab das Talsperrenbuch zur Talsperre Brandrübel an Bürgermeister Sven Schrade
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens „Sommeritz“ wurde die Talsperre Brandrübel umfassend erneuert und ausgebaut. Der Hochwasserschutz im… zur Detailseite
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FlurbereinigungFlurbereinigungsverfahren „Kreckaue“ abgeschlossen
„Ich freue mich sehr, dass wir heute die Schlussfeststellung des Flurbereinigungsverfahrens an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Herrn… zur Detailseite
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FlurbereinigungSchutz- und Wanderhütte „Rothenbach“ mit Infotafel
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens „Gerbershausen“ konnte im Vorfeld des 122. Deutschen Wandertages in Heiligenstadt und im Eichsfeld die… zur Detailseite
Publikationen des TLBG zum Thema Flurbereinigung
- Flurbereinigungsprogramm für den Freistaat Thüringen – 20265 MB
technisch barrierefrei nach PDF/UA-Standard - Flurbereinigungsprogramm für den Freistaat Thüringen – 20254 MB
technisch barrierefrei nach PDF/UA-Standard - Flurbereinigungsprogramm für den Freistaat Thüringen – 20243 MB
barrierefrei nach PDF/UA-Standard - Flurbereinigung | Best-Practice-Beispiele23 MB
PDF nicht barrierefrei - Flurbereinigungsverfahren Creuzburg3 MB
- Der Ablauf eines Flurbereinigungsverfahrens2 MB
- Der Ablauf eines freiwilligen Landtauschs1 MB
Flurbereinigung im Wandel
Die Entwicklung seit 1990
Anfang der 1990er Jahre waren es in Thüringen wie auch in den anderen damals neuen Bundesländern insbesondere die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und der bedarfs- und funktionsgerechten Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Flächen, die mit Flurbereinigungsverfahren zu bewältigen waren.
Ab Mitte der 1990er Jahre bestimmte dann die bodenordnerische Begleitung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit die Ausrichtung der Flurbereinigung.
In den Folgejahren bis heute spiegeln sich viele gesellschaftliche Themen in den Anforderungen an die Flurbereinigung wider. Hierzu zählen:
- Demografischer Wandel,
- Klimawandel,
- Schutz der biologischen Vielfalt,
- Gewässermanagement und Hochwasserschutz und
- Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme.
Die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange nimmt dabei unverändert eine zentrale Rolle bei der Verfahrensbearbeitung an. Die Begleitung von neuen Verkehrsprojekten, insbesondere Umgehungsstraßen, durch Flurbereinigungsverfahren gewinnt mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 ebenfalls wieder an Bedeutung.
Die Kernkompetenz der Flurbereinigung liegt unter sich ändernden Rahmenbedingungen aber unverändert stets darin, strukturelle Probleme und Konflikte mit Hilfe der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und der Verbesserung der Infrastruktur zu lösen.
Flurbereinigung – eine Daueraufgabe
Die Bundesländer haben die Flurbereinigung dauerhaft als besonders vordringliche Maßnahme zu betreiben. Dies ist dem ganzheitlichen Entwicklungsansatz für die ländliche Räume, den die Flurbereinigung unter ständig wechselnden Rahmenbedingungen bietet, geschuldet.
Flurbereinigung beinhaltet erhebliche Potenziale zur Entwicklung der Gemeinden und zum Erhalt einer attraktiven Kulturlandschaft. Sie kann Eigentum für Belange des Gemeinwohls sozialverträglich verfügbar machen, kann konkurrierende Flächennutzungen entflechten und oftmals einen Flächenneuverbrauch verhindern und damit insgesamt zur Verbesserung der Lebensbedingungen unter Einbeziehung der beteiligten Grundstückseigentümer, der Gemeinden und anderer Betroffener im ländlichen Raum beitragen.
Durch die aktive Einbindung aller Akteure im ländlichen Raum und intensive Bürgermitwirkung werden einvernehmliche Lösungen angestrebt. Unparteiisches Verhalten und Einfühlungsvermögen in die Sichtweise der Grundeigentümer, der Pächter, der Gemeinden, der anderen Planungsträger und der sonstigen Interessenvertreter machen die Flurbereinigungsbehörde zu einem Treuhänder der Grundeigentümer und zu einem anerkannt neutralen Vermittler zwischen gegenläufigen Interessen.
In Bezug auf die andauernden Diskussionen zur aktiven Bürgerbeteiligung an Planungsprozessen verdient besondere Beachtung, dass die aktive Bürgerbeteiligung in den Flurbereinigungsverfahren nicht nur Orientierung, sondern gesetzlich auferlegtes Handeln ist.

Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen
Die unterschiedlichen, das Eigentum an Grund und Boden berührenden Interessen machen die Flurbereinigung zu einer Daueraufgabe im Dienste aller Akteure im ländlichen Raum. Der Zusammenschluss der Grundstückseigentümer zu einer Teilnehmergemeinschaft mit weit reichenden Mitwirkungsrechten und -pflichten bildet den Grundstein des ausgeprägt demokratischen Ansatzes des Flurbereinigungsgesetzes.
Die Teilnehmergemeinschaft ist Träger des Verfahrens. Dem von der Teilnehmergemeinschaft gewählten Vorstand kommt insbesondere bei der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes eine höchst einflussreiche Funktion zu. Die Teilnehmergemeinschaften haben sich in Thüringen zum Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (VLF) Thüringen zusammengeschlossen. Der Verband übernimmt für seine Mitglieder die Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und das Kassenwesen.
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