Beteiligung als Träger öffentlicher Belange (TöB)
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Hintergrund
Das TLBG wird im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren regelmäßig als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die folgenden Informationen richten sich an planende und beteiligende Behörden sowie erläutern die maßgeblichen Verfahrensgrundlagen.
Gesetzliche Grundlagen und Verfahrensarten
Bauleitplanung (BauGB §§ 4, 8, 30, 34, 35 u. a.)
- Qualifizierter Bebauungsplan
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan
- Einfacher Bebauungsplan
- Selbständiger Bebauungsplan
- Vorzeitiger Bebauungsplan
- Sonstige Satzungen (z. B. Klarstellungs- oder Abrundungssatzungen)
- Flächennutzungsplan
Raumordnungsrechtliche Verfahren (§ 3 Abs. 2 ThürLPIG)
- Regionalplan
- Landesentwicklungsprogramm
Planfeststellungsverfahren (§ 73 VwVfG)
- Verkehrswegebau (Straßen-, Schienen-, Radwege)
- Energievorhaben (z. B. Hochspannungsleitungen)
- Deponien
- Gewässerbau
Wer ist zu beteiligen?
Zu beteiligen sind die Stellen, deren Aufgabenbereich durch die Planung tatsächlich berührt wird. Im Zweifel empfiehlt sich eine eher großzügige Beteiligung zur Vermeidung späterer Verzögerungen.
Zeitpunkt der Beteiligung
Eine frühzeitige Beteiligung vor der Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung vermeiden.
Form und Frist der Beteiligung
Erforderliche Unterlagen
- Vollständiger Planentwurf
- Begründung
- Weitere entscheidungserhebliche Unterlagen
Für die Stellungnahme gilt in der Regel eine Monatsfrist ab Eingang der vollständigen Unterlagen.
Gesamtstellungnahme des TLBG
Bestandteile der Gesamtstellungnahme
- Städtische Bodenordnung
- Ländliche Bodenordnung
- Einrichtung und Pflege des integrierten amtlichen geodätischen Raumbezugs
Ansprechpartner
Postanschrift
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Telefon: 0361 57 4176-777
E-Mail: kataster@tlbg.thueringen.de
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