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Kurzperiodische Marktbeobachtungen Thüringen

Ziel der kurzperiodischen Marktbeobachtungen ist es, einen möglichst aktuellen Einblick in das Geschehen auf dem Thüringer Grundstücksmarkt zu geben. Dafür erfolgt jeweils zur Monatsmitte eine monatsweise Auswertung der Kaufpreissammlungen. Der jüngste ausgewertete Vertragsmonat liegt bezogen auf den Monat der Veröffentlichung immer drei Monate zurück, da die Übergabe der Unterlagen an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und deren Erfassung in der Kaufpreissammlung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Betrachtet wird neben der Umsatzentwicklung auf dem Gesamtmarkt das Geschehen auf dem Markt der überwiegend eigengenutzten Wohnimmobilien. Diese werden im Vergleich zu anderen Teilbereichen des Grundstücksmarktes am häufigsten gehandelt.

In Ergänzung zum Immobilienmarktbericht Thüringen mit einem jährlichen Turnus und einer jahresweisen Auswertung wird durch die Marktbeobachtungen ein weiterer Baustein zur Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt bereitgestellt.

Über interaktive Elemente kann gesteuert werden, welche Daten in eine Auswertung einbezogen werden. Bei Bedarf können PDF-Dokumente erstellt und Daten ausgelesen werden.

  • Zum Teilmarkt „unbebautes baureifes Land“ gehören Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind und nicht mit einem Erbbaurecht belastet sind.

    Zum Teilmarkt „werdendes Bauland“ gehören Flächen für Rohbauland und Bauerwartungsland, die nicht mit einem Erbbaurecht belastet sind. Rohbauland sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 oder 34 des Baugesetzbuchs für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind. Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen, insbesondere nach dem Stand der Bauleitplanung und nach der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

    Zum Teilmarkt „Flächen der Land- und Forstwirtschaft“ zählen Flächen die, ohne Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land zu sein, land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind und nicht mit einem Erbbaurecht belastet sind.

    Zum Teilmarkt „sonstige Flächen“ zählen Flächen, die sich keinem der Entwicklungszustände gemäß § 3 Immobilienwertermittlungsverordnung zuordnen lassen und nicht mit einem Erbbaurecht belastet sind.

    Zum Teilmarkt „bebaute Grundstücke“ gehören alle bebauten Grundstücke, die nicht mit einem Erbbaurecht belastet und nicht dem Teilmarkt „Wohnungs- und Teileigentum“ zuzuordnen sind.

    Zum Teilmarkt „Wohnungs- und Teileigentum“ gehören alle Grundstücke, die nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG) aufgeteilt und nicht mit einem Erbbaurecht belastet sind.

    Zum Teilmarkt „Erbbaurechte/Erbbaurechtsgrundstücke“ zählen die Begründung und Veräußerung von Erbbaurechten sowie die Veräußerung von Erbbaurechtsgrundstücken sowie Wohnungs- und Teilerbbaurechten.

  • In den Angaben zu den Transaktionen und Geldumsätzen sind jeweils alle in der Kaufpreissammlung erfassten Erwerbsanlässe berücksichtigt. Hierbei kann es sich neben notariellen Kaufverträgen, Zwangsversteigerungen und Erbbaurechtsbestellungen auch um Flurbereinigungsbeschlüsse, Tauschverträge, Umlegungsbeschlüsse o. ä. handeln.

    In die Berechnungen zu den Kaufpreisen der Wohnimmobilien werden jeweils nur notarielle Kaufverträge einbezogen. Dabei werden Verträge ausgeschlossen, bei denen preisbeeinflussende ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnisse bekannt oder zu vermuten waren oder noch nicht alle notwendigen Angaben vorlagen. Dadurch weicht die Anzahl der zur Berechnung der mittleren Kaufpreise (Median) verwendeten Verträge regelmäßig von der Anzahl im Diagramm mit den Transaktionen für Wohnimmobilien ab. Im Diagramm zu den Kaufpreisen wird die jeweilige Anzahl der verwendeten Kaufverträge im Tooltipp dargestellt. Dieser wird eingeblendet, wenn man den Mauszeiger im Diagramm über einen Datenpunkt bewegt.

    Zu beachten ist, dass die mittleren Kaufpreise lediglich angeben, zu welchen Preisen die Grundstücke im jeweiligen Monat veräußert worden sind. Die Werte lassen keinen unmittelbaren Rückschluss auf die tatsächliche Preisentwicklung oder Wertunterschiede zwischen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zu. Bei einer geringen Anzahl von Transaktionen sind die berechneten Werte zudem nicht repräsentativ.

    Unterschiede zwischen den Kaufobjekten, die den Kaufpreis beeinflussen, wie z. B. die Wohnlage, die Wohnfläche, das Baujahr und der Modernisierungszustand, wurden nicht berücksichtigt.

    Die Preisangaben für die verschiedenen Grundstücksarten haben unterschiedliche Dimensionen:

    • Eigenheimgrundstücke (unbebaut, baureif): €/m² Grundstücksfläche
    • Ein-und Zweifamilienhäuser (freistehend): €
    • Reihenhäuser und Doppelhaushälften (Eigenheime): €
    • Eigentumswohnungen (Erstverkauf aus Neubau): €/m² Wohnfläche
    • Eigentumswohnungen (Weiterverkauf): €/m² Wohnfläche
  • Grundlage für die dargestellten Auswertungen sind die Daten in den durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte geführten Kaufpreissammlungen. Die Daten werden jeweils zur Monatsmitte fortgeschrieben. Dabei werden immer alle Daten aktualisiert, so dass es aufgrund der fortlaufenden Erfassung in den Kaufpreissammlungen zu Abweichungen gegenüber den Vorveröffentlichungen kommt.

  • Die Daten können gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 unter Angabe der Quelle genutzt werden. Der Quellenvermerk ist wie folgt anzugeben:

    Kurzperiodische Marktbeobachtungen Thüringen [Jahr] © Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaats Thüringen

  • Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaats Thüringen

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
    Referat 2.3 - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
    Hohenwindenstraße 13a
    99086 Erfurt

    Telefon: 0361 57 4176-257
    Telefax: 0361 57 4176-868
    E-Mail: gutachter[dot]thueringen[at]tlbg[dot]thueringen[dot]de

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