Am 11. Dezember 2024 wurde die unanfechtbare Schlussfeststellung dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Dornheim, dem Zusammenschluss der Eigentümer der im Flurbereinigungsgebiet gelegenen Grundstücke, übergeben. Mit 1950 Hektar Verfahrensfläche endete das größte Flurbereinigungsverfahren, das bisher in Thüringen abgeschlossen werden konnte. Das Verfahrensgebiet Dornheim umfasste Teile der Gemeinden Arnstadt, Alkersleben, Dornheim und Amt Wachsenburg.
Anlass der sogenannte Unternehmensflurbereinigung war der Bau der Bündelungstrasse, bestehend aus ICE-Strecke und parallel verlaufender A 71 einschließlich des Autobahnzubringers. Durch das Verfahrensgebiet Dornheim verliefen rund 6 km der Bündelungstrasse und die 3 km des Zubringers.
„Eine Flurbereinigung in dieser Größe mit zwei Verkehrsprojekten von höchster Bedeutung ist von extremer Komplexität und stellt höchste Anforderung an die beteiligten Behörden, Kommunen, Verbände und nicht zuletzt die Teilnehmergemeinschaft mit ihrem Vorstand,“ sagte Präsident Uwe Köhler zum Abschluss dieses umfangreichen Verfahrens. „In diesem Fall kommt noch das exorbitante Ausmaß an Leitungsrechten dazu, die in diesem Verfahren zu berücksichtigen waren. Für die Bewältigung dieser Aufgabe zolle ich allen Beteiligten Respekt und Dank.“
Durch die Anordnung der Unternehmensflurbereinigung wurde seinerzeit der Ausbau der Verkehrsanlagen enorm beschleunigt, da so auf Enteignungsverfahren verzichtet werden konnte. Vielmehr war es dank der Unternehmensflurbereinigung möglich, die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) und die Deutsche Bahn AG als Unternehmensträger entsprechend des Baufortschrittes in die benötigten Flächen einzuweisen.
Im weiteren Verlauf besteht der Zweck einer Unternehmensflurbereinigung darin, den Flächenverlust auf einen größeren Kreis Eigentümer zu verteilen und entstehende Nachteile für das betroffene Gebiet zu mildern.
Der Landbedarf für die Verkehrsprojekte betrug einschließlich der zugehörigen Kompensationsmaßnahmen 165 Hektar. Durch freihändigen Grunderwerb im Verfahrensgebiet konnte dieser vollständig gedeckt werden und allen nicht verkaufswilligen Eigentümer wurden innerhalb des Verfahrensgebietes wertgleiche Grundstücke zugeteilt.
In enger Abstimmung mit der Teilnehmergemeinschaft wurde ein Wege- und Gewässerplan für das Verfahrensgebiet erstellt. So entstanden 19 km ländliche Wege und 4 Durchlässe. Als landschaftspflegerische Maßnahmen wurden 8 km Obstbaumreihen und Hecken sowie 3,5 ha Feldgehölz angepflanzt. Die Anlage von kleinen Biotopen und extensivem Grünland milderten die Auswirkungen des Ausbaus zusätzlich. Die für die Umsetzung des Wege- und Gewässerplans aufgewendeten Ausführungskosten beliefen sich auf über 3 Mio. €. Hiervon wurden von den Unternehmensträger rund 1,7 Mio. € gezahlt. Der verbleibende Betrag wurde mit EU-, Bundes- und Landesmitteln zu 90 % gefördert. Die Eigenleistung von 136.000 € brachten die beteiligten Gemeinden und ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe auf.
Ein ganz besonderer Dank gilt den Vorstandsmitgliedern der Teilnehmergemeinschaft Dornheim, die durch ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement und hohe fachliche Kompetenz zum Gelingen der Flurbereinigung beigetragen haben.
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