Präsident Uwe Köhler übergab heute die Schlussfeststellung der Unternehmensflurbereinigung „Alach“ an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft und hob hervor: „Das Flurbereinigungsgebiet liegt vollständig auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt. Der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche im Verfahren lag vor dem Autobahnbau bei 998 ha und damit bei etwa 95 % der Verfahrensfläche. Zudem handelt es sich um Ackerböden von hochwertiger Qualität.“ Er fügte hinzu: „Ich freue mich sehr, dass wir diese wichtige Unternehmensflurbereinigung heute abschließen können und danke den Beteiligten ganz herzlich für ihr ehrenamtliches Engagement!“
Mit dem Bau der BAB 71 wurde ein sensibler Eingriff in Lebensräume geschützter Arten vorgenommen. Insbesondere für den Feldhamsterschutz hat das betroffene Gebiet im Erfurter Becken hohe Bedeutung. Der Bau der Trasse verursachte dauerhafte Durchschneidungen der Ackerschläge, darunter auch solche von Ökobaubetrieben. Die Eingriffe in die Agrarstruktur und die entstandenen Nachteile für die allgemeine Landeskultur konnten mit dem Flurbereinigungsverfahren durch die Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes einschließlich landespflegerischer Begleitmaßnahmen und die Eigentumsneuordnung gemildert oder vermieden werden.
Durch das Flurbereinigungsverfahren konnte die Anzahl der Flurstücke von 1227 auf 574 reduziert werden. 9,1 km ländliche Wege wurden neu gebaut oder ausgebaut. 2 ha Obstbaumreihen und Hecken, 18,5 ha Feldgehölz und 15,3 ha Feuchtbiotope und Grünland wurden angelegt.
Die Gesamtkosten betrugen 1,4 Mio. €. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie in dem beigefügten Flyer.



