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Bodenpreisindexreihen: Eigenheimgrundstücke ab 2024

Die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaats Thüringen wurde gemäß § 198 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 der Thüringer Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (Thüringer Gutachterausschussverordnung - ThürGAVO -) eingerichtet.

Zu den Aufgaben der Zentralen Geschäftsstelle gehört nach § 11 ThürGAVO die Erstellung und Veröffentlichung von Übersichten und Analysen.

Nach § 18 Abs. 1 ImmoWertV dienen Indexreihen der Berücksichtigung von im Zeitverlauf eintretenden Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse. Indexreihen bestehen aus Indexzahlen, die sich aus dem durchschnittlichen Verhältnis der Preise eines Erhebungszeitraums zu den Preisen eines Basiszeitraums mit der Indexzahl 100 ergeben.

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Ableitung von Bodenpreisindexreihen für baureife Eigenheimgrundstücke in Thüringen vorgestellt. Dazu wurden Kaufverträge unbebauter Grundstücke herangezogen, die für eine Bebauung mit freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften oder Reihenhäusern vorgesehen sind.

  • Mit dem Berichtsmonat 01/2026 wurden die Indizes für Eigenheimgrundstücke nach einer neuen Methodik ermittelt.

    Dabei wurde auf ein sich zyklisch-aktualisierendes Basisjahr für den Bodenrichtwert umgestellt. Mit jedem neuen Bodenrichtwert-Stichtag (zweijähriger Turnus) wird ein neues Basisjahr eingeführt, das für die jeweils folgenden beiden Berichtsjahre gilt. Die Indexzahlen dieser Berichtsjahre werden jeweils durch Verkettung an die bereits veröffentlichten Indizes angefügt.

    Eine weitere Neuerung ist die Aufteilung in eine Indexreihe für die Städte Erfurt, Jena und Weimar sowie eine zweite für Thüringen, bei der die Städte Erfurt, Jena und Weimar ausgenommen sind.

    Diese Differenzierung sowie der Verzicht auf Basisbodenpreisindexreihen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, die zuvor gewichtet in den Gesamtindex eingeflossen waren, resultiert aus einer signifikant gesunkenen Anzahl an Kauffällen und soll die Preisentwicklung am Markt statistisch gesicherter widerspiegeln.

    Die Modellumstellung betrifft lediglich die Indizes ab dem Jahr 2024. Eine Neuberechnung der Indizes vor 2024 erfolgt nicht.

    Was bedeutet das für die Indexnutzung?

    • Die bisher veröffentlichten Indizes auf der Basis 2020 = 100 verlieren nicht ihre Gültigkeit und können auch weiterhin für Bewertungsstichtage vor 2024 genutzt werden.
    • Alle zwei Jahre werden die Indizes mit neuem Bodenrichtwertbasisjahr berechnet und mit den bisherigen Indexreihen verkettet. Rückwirkende Änderungen über bereits berechnete Basisjahre finden nicht statt.
    • Zur sachverständigen Einschätzung in Bezug auf die Anwendbarkeit der Indizes, die dem Anwender obliegt, werden zusätzlich Konfidenzintervalle veröffentlicht.

    Die nicht fortgeführte Indexreihe mit der Basis 2020 = 100 steht weiterhin unter Eigenheimgrundstücke bis 2024 zur Verfügung. Die ebenfalls eingestellte Indexreihe mit der Basis 2010 = 100 ist unter den Berichten zum Grundstücksmarkt zu finden.

  • Bodenpreisindexreihen können als Reihen von Bodenpreisindexzahlen definiert werden. Dabei ergeben sich die Bodenpreisindexzahlen jeweils aus dem Verhältnis des durchschnittlichen Bodenpreises [€/m²] eines Berichtszeitraumes zum durchschnittlichen Bodenpreis [€/m²] eines Basiszeitraumes.

    Dem Basiszeitraum wird die Indexzahl 100 zugeordnet:

    Aus Bodenpreisindexzahlen zusammengesetzte Bodenpreisindexreihen geben so die Entwicklung der allgemeinen Wertverhältnisse relativ zum Basisjahr bzw. Basisquartal wieder.

    Anhand von Bodenpreisindexreihen lassen sich Bodenrichtwerte oder Kaufpreise auf einen anderen Zeitpunkt umrechnen.

    Die Ableitung der Bodenpreisindizes erfolgt anhand der in den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erfassten Kaufpreise.

    Damit eine homogene und normierte Datenmenge in den unterschiedlichen Erhebungszeiträumen gewährleistet werden kann, werden für die Ermittlung der Bodenpreisindexreihen geeignete Kaufverträge mit folgenden Eigenschaften verwendet:

    • Es handelt sich um unbebaute Grundstücke, für die eine Bebauung mit freistehenden Ein-/Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften oder Reihenhäusern beabsichtigt ist.
    • Die Grundstücke sind baureif und erschließungsbeitragsfrei.
    • Der Preis je Quadratmeter Grundstücksfläche beträgt mindestens 5 €.
    • Die Grundstücksgröße liegt zwischen 150 und 1.500 m².

    Für die nächsten Schritte wird zunächst jeder Kaufpreis pro Quadratmeter durch den dazugehörigen Basisbodenrichtwert dividiert. Dadurch werden vorhandene Lageunterschiede in den Kaufpreisen weitgehend eliminiert. Die sich ergebenden Quotienten werden für die weitere Ableitung verwendet. Unter dem Basisbodenrichtwert ist der dem Kauffall zugeordnete Bodenrichtwert zum jeweiligen Stichtag zu verstehen. Der Stichtag wird im zweijährigen Turnus aktualisiert, sodass die Lageunterschiede zum letzten Bodenrichtwertstichtag berücksichtigt werden. Die beiden neuen Berichtsjahre werden anschließend an die bereits berechneten Indizes durch eine Verkettung angefügt.

    Für den Bodenpreisindex für baureife Eigenheimgrundstücke in Thüringen wurden aus den lagebereinigten durchschnittlichen Kaufpreisen (Median) insgesamt zwei Indexreihen gebildet. Dabei handelt es sich um einen Index für die Städte Erfurt, Jena und Weimar sowie einen für Thüringen ohne die Städte Erfurt, Jena und Weimar.

    Die Bodenpreisindexzahlen wurden für jedes Quartal berechnet und beziehen sich jeweils auf die Quartalsmitte. Um die Auswirkungen von Zufälligkeiten im Datenmaterial zu minimieren, wurden die Bodenpreisindexreihen mittels "gleitender Mittelbildung" über drei Quartale geglättet. Zusätzlich wurde für jedes Jahr jeweils die Bodenpreisindexzahl für die Jahresmitte (01.07.) berechnet.

    Um eine sachverständige Einschätzung der Berechnungsergebnisse für den Anwender zu ermöglichen, sind zu jedem Index die Konfidenzintervalle angegeben. Diese wurden mit dem Bootstrap-Verfahren ermittelt und beruhen auf dem Prinzip, dass die Stichprobe die Rolle der Grundgesamtheit übernimmt. Der Schätzwert wird bestimmt, indem man wiederholt Stichproben mit Zurücklegen aus der vorhandenen Stichprobe zieht.

    Die Modellumstellung für baureife Eigenheimgrundstücke in Thüringen erfolgt ab dem Berichtsquartal 1/2024.

    Die jährlichen sowie quartalsweisen Bodenpreisindizes für Eigenheimgrundstücke in Thüringen werden nachfolgend dargestellt.

    Die Indexreihen werden quartalsweise fortgeschrieben. Bei den beiden jüngsten Quartalswerten handelt es sich jeweils um vorläufige Angaben, da die Übergabe der Kaufverträge an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und deren Auswertung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

    Die erste Veröffentlichung eines vorläufigen Quartalsindex erfolgt jeweils ca. zwei Wochen nach Quartalsende. Nach weiteren drei Monaten wird dieser vorläufige Wert neuberechnet und nochmals als vorläufiger Index veröffentlicht. Nach Ablauf weiterer drei Monate wird der vorläufige Wert abermals neuberechnet und als endgültiger Index veröffentlicht.

    Basiszeitpunkt für die in den folgenden Übersichten vorgestellten Bodenpreisindexreihen ist der 01.07.2024.

  • BauGB

    Baugesetzbuch i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung

    ImmoWertV

    Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805)

    ThürGAVO

    Thüringer Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (Thüringer Gutachterausschussverordnung - ThürGAVO -) vom 30. Juni 2021

     

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