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Bodenpreisindexreihen: Eigenheimgrundstücke bis 2024

Die veröffentlichen Indizes mit dem Basisjahr 2020 = 100 gelten für die Quartale 1/2008 bis 4/2023. Die Einstellung der Indexreihe wurde erforderlich, da die Methodik aufgrund einer signifikant gesunkenen Anzahl von Kaufverträgen nicht weiter angewendet werden konnte. Entsprechend wurden weder der Jahresindex 2023 noch der Quartalsindex zum 15.11.2023 festgeschrieben. Ab dem Quartal 1/2024 stehen neue Indexreihen unter Bodenpreisindexreihen: Eigenheimgrundstücke ab 2024 zur Verfügung.

Die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaats Thüringen wurde gemäß § 198 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 der Thüringer Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (Thüringer Gutachterausschussverordnung - ThürGAVO -) eingerichtet.

Zu den Aufgaben der Zentralen Geschäftsstelle gehört nach § 11 ThürGAVO die Erstellung und Veröffentlichung von Übersichten und Analysen.

Nach § 18 Abs. 1 ImmoWertV dienen Indexreihen der Berücksichtigung von im Zeitverlauf eintretenden Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse. Indexreihen bestehen aus Indexzahlen, die sich aus dem durchschnittlichen Verhältnis der Preise eines Erhebungszeitraums zu den Preisen eines Basiszeitraums mit der Indexzahl 100 ergeben.

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Ableitung von Bodenpreisindexreihen für baureife Eigenheimgrundstücke in Thüringen bis 2023 vorgestellt. Dazu wurden Kaufverträge unbebauter Grundstücke herangezogen, die für eine Bebauung mit freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften oder Reihenhäusern vorgesehen sind.

  • Mit dem Berichtsmonat Oktober 2022 wurden die Indizes für Eigenheimgrundstücke auf das Basisjahr 2020 umgestellt. Im Berichtsmonat April 2024 wurde die Indexreihe zuletzt aktualisiert.

    Im Rahmen der Indexumstellung wurden methodische Verbesserungen, ein aktuelles Wägungsschema (Warenkorb) und sonstige notwendige Anpassungen eingeführt.

    Der Warenkorb, mit dessen Hilfe die Indizes berechnet werden, wurde an die Daten- und Gebietsstrukturen im Basisjahr 2020 angepasst.

    Mit der Umstellung war eine Neuberechnung aller Ergebnisse bis Dezember 2023 auf der Grundlage des angepassten Warenkorbes und der Methodenänderung verbunden.

    Was bedeutet das für die Indexnutzung?

    • Mit der Umstellung werden keine Preisindizes für die alte Basis 2010 mit dem vorherigen Wägungsschema (Warenkorb) mehr berechnet.
    • Mit dem Berichtsmonat Oktober 2022 verlieren die bisher veröffentlichten Indizes auf der alten Basis 2010 = 100 ihre Gültigkeit und sind durch die berechneten Indizes auf der Basis 2020 = 100 ersetzt worden.

    Die nicht fortgeführte Indexreihe mit der alten Basis (2010 = 100) steht weiterhin unter den Berichten zum Grundstücksmarkt zur Verfügung.

    Die veröffentlichten Indizes mit dem Basisjahr 2020 = 100 gelten für die Quartale 1/2008 bis 4/2023. Ab dem Quartal 1/2024 stehen neue Indexreihen unter Bodenpreisindexreihen: Eigenheimgrundstücke ab 2024 zur Verfügung.

  • Bodenpreisindexreihen können als Reihen von Bodenpreisindexzahlen definiert werden. Dabei ergeben sich die Bodenpreisindexzahlen jeweils aus dem Verhältnis des durchschnittlichen Bodenpreises [€/m²] eines Berichtszeitraumes zum durchschnittlichen Bodenpreis [€/m²] eines Basiszeitraumes.

    Dem Basiszeitraum wird die Indexzahl 100 zugeordnet:

    Aus Bodenpreisindexzahlen zusammengesetzte Bodenpreisindexreihen geben so die Entwicklung der allgemeinen Wertverhältnisse relativ zum Basisjahr bzw. Basisquartal wieder.

    Anhand von Bodenpreisindexreihen lassen sich Bodenrichtwerte oder Kaufpreise auf einen anderen Zeitpunkt umrechnen.

    Die Ableitung der Bodenpreisindizes erfolgte anhand der in den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erfassten Kaufpreise.

    Damit eine homogene und normierte Datenmenge in den unterschiedlichen Erhebungszeiträumen gewährleistet werden konnte, wurden für die Ermittlung der Bodenpreisindexreihen geeignete Kaufverträge mit folgenden Eigenschaften verwendet:

    • Es handelt sich um unbebaute Grundstücke, für die eine Bebauung mit freistehenden Ein-/Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften oder Reihenhäusern beabsichtigt ist.
    • Die Grundstücke sind baureif und erschließungsbeitragsfrei.
    • Der Preis je Quadratmeter Grundstücksfläche beträgt mindestens 5 €.
    • Die Grundstücksgröße liegt zwischen 150 und 1.500 m².

    Für die nächsten Schritte wurde zunächst jeder Kaufpreis pro Quadratmeter durch den dazugehörigen Basisbodenrichtwert dividiert. Dadurch wurden vorhandene Lageunterschiede in den Kaufpreisen weitgehend eliminiert. Die sich ergebenden Quotienten wurden für die weitere Ableitung verwendet. Unter dem Basisbodenrichtwert ist der dem Kauffall zugeordnete Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 zu verstehen.

    Für den Bodenpreisindex für baureife Eigenheimgrundstücke in Thüringen wurden aus den lagebereinigten durchschnittlichen Kaufpreisen (Median) auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt 22 Basisbodenpreisindexreihen gebildet. Fehlende Ausgangswerte zur Ermittlung der Quartalsindizes wurden sachgerecht interpoliert.

    Die Bodenpreisindexzahlen der Basisbodenpreisindexreihen wurden für jedes Quartal berechnet und beziehen sich jeweils auf die Quartalsmitte. Um die Auswirkungen von Zufälligkeiten im Datenmaterial zu minimieren, wurden die Basisbodenpreisindexreihen mittels "gleitender Mittelbildung" über drei Quartale geglättet. Zusätzlich wurde in jeder Basisbodenpreisindexreihe für jedes Jahr die Bodenpreisindexzahl für die Jahresmitte (01.07.) berechnet.

    Um eine strukturelle Beeinflussung durch schwankende Umsatzzahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städten auszuschließen, wurden die Basisindizes für die Berechnung des Bodenpreisindex für Eigenheimgrundstücke in Thüringen mit Gewichten entsprechend ihrer Bedeutung gemittelt.

    Die den Basisbodenpreisindexreihen zugrundeliegenden Geldumsätze wurden für diese Gewichtung nicht genutzt, da in diesem Fall die kreisfreien Städte einen zu dominierenden Effekt auf den Landesindex gehabt hätten.

    Vielmehr wurden der baugewerbliche Umsatz und die Anzahl der Baugenehmigungen für Wohngebäude mit ein oder zwei Wohnungen (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik), welche mit der Bautätigkeit und damit dem Kauf von Bauland in Verbindung stehen, sowie die jeweilige Flächengröße der Landkreise bzw. kreisfreien Städte (Quelle: Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) und die jeweilige Anzahl der für die Indexermittlung verwendeten Transaktionen (Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Thüringen) berücksichtigt.

    Diese vier Kenngrößen wurden für das Jahr 2020 bestimmt und zu dem jeweiligen Wert für ganz Thüringen ins Verhältnis gesetzt. Aus den sich so ergebenden Werten wurde ein Mittelwert berechnet, der das Gewicht für den Basisbodenpreisindex der jeweiligen Gebietskörperschaften verkörpert.

    Die Gewichtung gemäß folgender Tabelle wird über den gesamten Betrachtungszeitraum der Indexreihe zugrunde gelegt.

    kreisfreie Stadt/Landkreis

    Gewicht

    Landkreis

    Gewicht

    Stadt Erfurt

    6,08%

    Gotha

    6,36%

    Stadt Gera

    1,88%

    Sömmerda

    4,18%

    Stadt Jena

    2,67%

    Hildburghausen

    4,19%

    Stadt Suhl

    1,44%

    Ilm-Kreis

    4,74%

    Stadt Weimar

    1,43%

    Weimarer Land

    5,84%

    Eichsfeld

    6,77%

    Sonneberg

    1,93%

    Nordhausen

    4,23%

    Saalfeld-Rudolstadt

    3,91%

    Wartburgkreis

    8,53%

    Saale-Holzland-Kreis

    4,91%

    Unstrut-Hainich-Kreis

    6,05%

    Saale-Orla-Kreis

    4,71%

    Kyffhäuserkreis

    4,27%

    Greiz

    5,00%

    Schmalkalden-Meiningen

    6,98%

    Altenburger Land

    3,91%

    Da erst ab dem Jahr 2007 für diese Auswertung geeignetes Datenmaterial für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt in ausreichender Anzahl zur Verfügung stand und die Basisbodenpreisindexreihen mittels "gleitender Mittelbildung" über drei Quartale geglättet werden, wird die Bodenpreisindexreihe für baureife Eigenheimgrundstücke in Thüringen ab dem I. Quartal 2008 veröffentlicht.

    Der jährliche sowie der quartalsweise Bodenpreisindex für Eigenheimgrundstücke in Thüringen werden im nachfolgend dargestellt.

    Die Indexreihe wurde quartalsweise fortgeschrieben.

    Da die Übergabe der Kaufverträge an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und deren Auswertung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, erfolgte die Veröffentlichung der vorläufigen Quartalsindizes jeweils ca. vier Monate nach Quartalsende.

    Nach Ablauf weiterer vier Monate wurde dieser vorläufige Wert neuberechnet und als endgültiger Index veröffentlicht.

    Die veröffentlichen Indizes mit dem Basisjahr 2020 = 100 gelten für die Quartale 1/2008 bis 4/2023. Die Einstellung der Indexreihe wurde erforderlich, da die Methodik aufgrund einer signifikant gesunkenen Anzahl von Kaufverträgen nicht weiter angewendet werden konnte. Entsprechend wurden weder der Jahresindex 2023 noch der Quartalsindex zum 15.11.2023 festgeschrieben. Ab dem Quartal 1/2024 stehen neue Indexreihen unter Bodenpreisindexreihen: Eigenheimgrundstücke ab 2024 zur Verfügung.

    Basiszeitpunkt für die in den folgenden Übersichten vorgestellten Bodenpreisindexreihen ist der 01.07.2020.

  • BauGB

    Baugesetzbuch i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung

    ImmoWertV

    Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805)

    ThürGAVO

    Thüringer Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (Thüringer Gutachterausschussverordnung - ThürGAVO -) vom 30. Juni 2021

     

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