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Umrechnungskoeffizienten zur Berücksichtigung der wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ)

Die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaats Thüringen wurde gemäß § 198 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 der Thüringer Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (Thüringer Gutachterausschussverordnung - ThürGAVO -) eingerichtet.

Zu den Aufgaben der Zentralen Geschäftsstelle gehört es nach § 11 ThürGAVO, Daten zu Kaufpreisobjekten, die in den Gutachterausschüssen nur vereinzelt auftreten, zu sammeln, auszuwerten und bereitzustellen.

In dieser Veröffentlichung werden die Ergebnisse einer Untersuchung des Einflusses der wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ) auf den Kaufpreis unbebauter Grundstücke für den Mehrfamilienhausbau vorgestellt.

Aufgrund der insgesamt geringen Anzahl der zur Verfügung stehenden geeigneten Kaufverträge über unbebaute Grundstücke für den Mehrfamilienhausbau wäre eine Auswertung auf Ebene der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nicht oder nur bedingt möglich.

Die wertrelevante Geschossflächenzahl ist in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) vom 14.07.2021 definiert.

Wird beim Maß der baulichen Nutzung auf das Verhältnis der Flächen der Geschosse zur Grundstücksfläche abgestellt und ist hierbei nach § 5 Absatz 1 Satz 2 ein gegenüber den planungsrechtlichen Zulässigkeitsvorschriften abweichend bestimmtes Maß wertbeeinflussend, so sind zur Ermittlung dieses Maßes die Flächen aller oberirdischen Geschosse mit Ausnahme von nicht ausbaufähigen Dachgeschossen nach den jeweiligen Außenmaßen zu berücksichtigen. Geschosse gelten in Abgrenzung zu Kellergeschossen als oberirdische Geschosse, soweit ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 Meter über die Geländeoberfläche hinausragen; § 20 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung findet keine Anwendung. Ausgebaute oder ausbaufähige Dachgeschosse sind mit 75 Prozent ihrer Fläche zu berücksichtigen. Staffelgeschosse werden in vollem Umfang berücksichtigt. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, sind keine Geschosse. Das nach Satz 1 bis 5 ermittelte Verhältnis der Flächen der oberirdischen Geschosse zur Grundstücksfläche ist die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ).

Gemäß § 19 ImmoWertV dienen Umrechnungskoeffizienten der Berücksichtigung von Wertunterschieden ansonsten gleichartiger Grundstücke, die sich aus Abweichungen einzelner Grundstücksmerkmale ... ergeben.

Die WGFZ-Umrechnungskoeffizienten (WGFZ-UK) in den folgenden Abschnitten können bei Bedarf verwendet werden, wenn keine geeigneten anderen Umrechnungskoeffizienten vorliegen.

Bei der Verwendung der in den folgenden Darstellungen veröffentlichten WGFZ-UK ist die sachverständige Würdigung aller angegebenen Daten erforderlich.

  • Beschreibung des statistischen Modells für die Ableitung der Umrechnungskoeffizienten

    abhängige Variable (Zielgröße)

    Kaufpreis in €/m² (PREI)

    unabhängige Variablen (Einflussgrößen)

    Bodenrichtwert in €/m² (BRW) für das veräußerte Grundstück
    wertrelevante Geschossflächenzahl des veräußerten Grundstücks (WGFZ)

    Funktionsgleichung

    Schätzfunktion

    ln (PREI) = ln (a) + b x ln (BRW) + c x ln (WGFZ)

    Regressionskoeffizient ln (a)

    2,046

    mittlerer Fehler von ln (a)

    0,883

    Regressionskoeffizient b

    0,725

    mittlerer Fehler von b

    0,146

    Regressionskoeffizient c

    0,231

    mittlerer Fehler von c

    0,125

    Bestimmtheitsmaß

    0,468

    Beschreibung der Stichprobe

    Die Analyse hat eine signifikante Abhängigkeit des Kaufpreises von der WGFZ ab einem Bodenrichtwertniveau von 200,00 €/m² ergeben.

    Kenngröße

    Vertragsdatum

    Kaufpreis [€/m²]

    Bodenrichtwert [€/m²]

    WGFZ

    Fläche [m²]

    Anzahl

    32

    32

    32

    32

    32

    Minimum

    24.11.2018

    210,16

    215,00

    0,35

    301

    5. Perzentil

    19.04.2018

    266,89

    220,00

    0,46

    361

    Median

    28.10.2019

    647,37

    487,50

    1,05

    846

    Mittelwert

    12.12.2019

    662,52

    442,19

    1,10

    1100

    95. Perzentil

    12.08.2021

    1048,98

    706,75

    1,97

    2055

    Maximum

    28.07.2023

    1338,86

    840,00

    2,38

    7647

    kreisfreie Stadt

    Anzahl

    Erfurt

    9

    Jena

    22

    Weimar

    1

    Gesamtergebnis

    32
  • Die Umrechnungskoeffizienten (UK) sind aus dem Regressionsmodell abgeleitet worden. Die zugrunde liegenden Kauffälle weisen eine WGFZ zwischen 0,3 und 2,4 auf und Bodenrichtwerte zwischen 215,00 €/m² und 840,00 €/m². Für WGFZ zwischen den angegebenen Intervallen können die Umrechnungskoeffizienten durch lineare Interpolation ermittelt werden.

    Die kursiv dargestellten Werten wurden durch Extrapolation ermittelt. Über den tabellarisch aufgeführten Gültigkeitsbereich hinaus ist eine Extrapolation der Umrechnungskoeffizienten nicht sachgerecht.

    WGFZ

    UK

    WGFZ

    UK

    WGFZ

    UK

    WGFZ

    UK

    0,3

    0,76

    1,0

    1,00

    1,7

    1,13

    2,4

    1,22

    0,4

    0,81

    1,1

    1,02

    1,8

    1,15

    2,5

    1,24

    0,5

    0,85

    1,2

    1,04

    1,9

    1,16

    2,6

    1,25

    0,6

    0,89

    1,3

    1,06

    2,0

    1,17

    2,7

    1,26

    0,7

    0,92

    1,4

    1,08

    2,1

    1,19

    2,8

    1,27

    0,8

    0,95

    1,5

    1,10

    2,2

    1,20

    2,9

    1,28

    0,9

    0,98

    1,6

    1,11

    2,3

    1,21

    3,0

    1,29

    Beispielrechnung

    Gegeben

    Bei einem Bodenrichtwert in Höhe von 200 €/m² (BW1) ist eine WGFZ von 1,2 gegeben.

    Gesucht

    Der an die WGFZ von 1,6 des Wertermittlungsobjektes angepasste Bodenwert (BW2).

    Ergebnis

    UK1 für WGFZ 1,2 = 1,04
    UK2 für WGFZ 1,6 = 1,11
     
    Berechnung:
    BW2 = BW1 * UK2 / UK1
    BW2 = 200 €/m² * 1,11 / 1,04 = 213,46 €/m²

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