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Bodenpreisindexreihen: Grünland

Die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaats Thüringen wurde gemäß § 198 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 der Thüringer Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (Thüringer Gutachterausschussverordnung - ThürGAVO -) eingerichtet.

Zu den Aufgaben der Zentralen Geschäftsstelle gehört nach § 11 ThürGAVO die Erstellung und Veröffentlichung von Übersichten und Analysen.

Nach § 18 Abs. 1 ImmoWertV dienen Indexreihen der Berücksichtigung von im Zeitverlauf eintretenden Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse. Indexreihen bestehen aus Indexzahlen, die sich aus dem durchschnittlichen Verhältnis der Preise eines Erhebungszeitraums zu den Preisen eines Basiszeitraums mit der Indexzahl 100 ergeben.

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Ableitung von Bodenpreisindexreihen für Grundstücke des Grünlandes in Thüringen vorgestellt.

  • Bodenpreisindexreihen können als Reihen von Bodenpreisindexzahlen definiert werden. Dabei ergeben sich die Bodenpreisindexzahlen jeweils aus dem Verhältnis des durchschnittlichen Bodenpreises [€/m²] eines Berichtszeitraumes zum durchschnittlichen Bodenpreis [€/m²] eines Basiszeitraumes.

    Dem Basiszeitraum wird die Indexzahl 100 zugeordnet:

    Aus Bodenpreisindexzahlen zusammengesetzte Bodenpreisindexreihen geben so die Entwicklung der allgemeinen Wertverhältnisse relativ zum Basisjahr bzw. Basisquartal wieder.

    Anhand von Bodenpreisindexreihen lassen sich Bodenrichtwerte oder Kaufpreise auf einen anderen Zeitpunkt umrechnen.

    Die Ableitung der Bodenpreisindizes erfolgt anhand der in den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erfassten Kaufpreise.

    Damit eine homogene Datenmenge in den unterschiedlichen Erhebungszeiträumen gewährleistet werden kann, werden für die Ermittlung der Bodenpreisindexreihen geeignete Kaufverträge mit folgenden Eigenschaften verwendet:

    • Die Grundstücke sind Flächen der Land- und Forstwirtschaft mit der überwiegenden Nutzungsart Grünland.
    • Der Preis je Quadratmeter Grundstücksfläche beträgt maximal 5 €.
    • Die Grundstücksgröße liegt zwischen 700 und 75.000 m².

    Für die nächsten Schritte wird zunächst jeder Kaufpreis pro Quadratmeter durch den dazugehörigen Basisbodenrichtwert dividiert. Dadurch werden vorhandene Lageunterschiede in den Kaufpreisen weitgehend eliminiert. Die sich ergebenden Quotienten werden für die weitere Ableitung verwendet. Unter dem Basisbodenrichtwert ist der dem Kauffall zugeordnete Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 zu verstehen.

    Für den Bodenpreisindex für das Grünland in Thüringen wurden aus den lagebereinigten durchschnittlichen Kaufpreisen auf Ebene der Landkreise insgesamt 14 Basisbodenpreisindexreihen gebildet. Fehlende Ausgangswerte zur Ermittlung der Quartalsindizes wurden sachgerecht interpoliert. U. a. aufgrund der geringen Datenmenge wurden Kauffälle, die in die Gebiete der kreisfreien Städte sowie der Landkreise Altenburger Land, Sömmerda und Weimarer Land fallen, von der Auswertung ausgeschlossen.

    Die Bodenpreisindexzahlen der Basisbodenpreisindexreihen wurden für jedes Quartal berechnet und beziehen sich jeweils auf die Quartalsmitte. Um die Auswirkungen von Zufälligkeiten im Datenmaterial zu minimieren, wurden die Basisbodenpreisindexreihen mittels "gleitender Mittelbildung" über drei Quartale geglättet. Zusätzlich wurde in jeder Basisbodenpreisindexreihe für jedes Jahr die Bodenpreisindexzahl für die Jahresmitte (01.07.) berechnet.

    Um eine strukturelle Beeinflussung durch schwankende Umsatzzahlen in den Landkreisen auszuschließen, wurden die Basisindizes für die Berechnung des Bodenpreisindex für das Grünland in Thüringen mit Gewichten entsprechend ihrer Bedeutung gemittelt.

    Für die Gewichtung wurde der Flächenumsatz, die Anzahl der Transaktionen und die vorhandene landwirtschaftliche Fläche in den Landkreisen erfasst.

    Diese drei Kenngrößen wurden für alle Landkreise für die Jahre 2018 bis 2020 bzw. das Jahr 2020 bestimmt und jeweils zur Summe über alle Landkreise ins Verhältnis gesetzt. Aus den sich so ergebenden Werten wurde ein Mittelwert als Gewicht für den Basisbodenpreisindex der jeweiligen Gebietskörperschaften berechnet.

    Die Gewichtung gemäß folgender Tabelle wird über den gesamten Betrachtungszeitraum der Indexreihe zugrunde gelegt.

    Landkreis

    Gewicht

    Landkreis

    Gewicht

    Eichsfeld

    5,20 %

    Hildburghausen

    10,72 %

    Nordhausen

    3,11 %

    Ilm-Kreis

    8,14 %

    Wartburgkreis

    9,82 %

    Sonneberg

    2,98 %

    Unstrut-Hainich-Kreis

    4,98 %

    Saalfeld-Rudolstadt

    9,60 %

    Kyffhäuserkreis

    4,37 %

    Saale-Holzland-Kreis

    4,04 %

    Schmalkalden-Meiningen

    19,82 %

    Saale-Orla-Kreis

    5,65 %

    Gotha

    6,70 %

    Greiz

    4,87 %

    Da erst ab dem Jahr 2005 für diese Auswertung geeignetes Datenmaterial für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt in ausreichender Anzahl zur Verfügung stand und die Basisbodenpreisindexreihen mittels "gleitender Mittelbildung" über drei Quartale geglättet werden, wird die Bodenpreisindexreihe für das Grünland in Thüringen ab dem I. Quartal 2006 veröffentlicht.

    Der jährliche sowie der quartalsweise Bodenpreisindex für Grünlandgrundstücke in Thüringen werden nachfolgend dargestellt.

    Die Indexreihe wird quartalsweise fortgeschrieben.

    Da die Übergabe der Kaufverträge an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und deren Auswertung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, erfolgt die Veröffentlichung der vorläufigen Quartalsindizes jeweils ca. vier Monate nach Quartalsende.

    Nach Ablauf weiterer drei Monate wird dieser vorläufige Wert neuberechnet und als endgültiger Index veröffentlicht.

    Basiszeitpunkt für die in den folgenden Übersichten vorgestellten Bodenpreisindexreihen ist der 01.07.2020.

  • BauGB

    Baugesetzbuch i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung

    ImmoWertV

    Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805)

    ThürGAVO

    Thüringer Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (Thüringer Gutachterausschussverordnung - ThürGAVO -) vom 30. Juni 2021

     

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