Im Februar 2021 stellte das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Natur (TLUBN) aufgrund vorangegangener Hochwasserereignisse den Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen für Windehausen und das Industriegebiet Heringen im Landkreis Nordhausen. Im Anschluss hat die Enteignungsbehörde des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation die Durchführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens beantragt.
Wie notwendig die Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist, wurde zum Jahreswechsel 2023/2024 auf dramatische Weise deutlich, als Windehausen unfreiwillig bundesweite Bekanntheit erlangte, weil die Tagesschau in ihrer Topnachricht über die neuerliche Hochwasserkatastrophe berichtete.
Zu diesem Zeitpunkt waren die Vorarbeiten für das Flurbereinigungsverfahren schon in vollem Gang. Erstes Ziel des Verfahrens wird es sein, das TLUBN als Unternehmensträger so schnell wie möglich in die für die Hochwasserschutz benötigten Flächen einzuweisen. Mit dem Verfahren wird der Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt. Es werden aber auch weitere Investitionen in die ländliche Entwicklung rund um Windehausen erfolgen. So ist der Ausbau von Ortsrandwegen zur besseren Umfahrung von Windehausen für die Landwirtschaft geplant. Weiterhin unterstützt das Verfahren die Umsetzung von strukturverbessernden Maßnahmen an der Zorge, um diese so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zu überführen.
Die Planfeststellung wurde am 27. November 2024 erlassen und das Flurbereinigungsverfahren Windehausen-Zorge am 16. April 2025 durch das TLBG angeordnet. Die Teilnehmergemeinschaft, bestehend aus allen Eigentümern im Verfahrensgebiet, wählte am 7. August 2025 ihren ehrenamtlich wirkenden Vorstand. Dieser hat sich nunmehr konstituiert und Herrn Markus Meyer zum Vorsitzenden und Herrn Jens Bauersfeld zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Damit sind alle Voraussetzungen für das Flurbereinigungsverfahren und damit auch für die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen gegeben. Nach der für das I. Quartal 2026 geplanten vorläufigen Anordnung zugunsten des TLUBN können die Bagger für die Hochwasserschutzmaßnahmen rollen.