Das Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz war ein Ortslagenverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz und hatte eine Fläche von 76 ha. Beteiligt am Verfahren waren ca. 150 Eigentümer mit 179 Flurstücken. Nun ist das Verfahren die 65. Flurbereinigung, die in Thüringen erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Ursprünglich waren die Ortslagen der Gemarkungen Kospoda und Burgwitz Bestandteil des Flurbereinigungsverfahrens Neustadt (Orla) mit einer Gesamtverfahrensfläche von 1.300 ha. Dieses Verfahren wurde am 15.10.1996 als Unternehmensflurbereinigung angeordnet. Mit Teilungs- und Umstellungsbeschluss vom 19.10.2010 wurde das Gebiet der Ortslage vom Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) abgeteilt und als eigenständige Dorfflurbereinigung weitergeführt.
Für die Ortslagen bestand ein dringender Regulierungsbedarf, da es erhebliche Erschließungsmängel gab und bei einer Vielzahl von Flurstücken der Besitzstand nicht mit den Eigentumsgrenzen übereinstimmten, zum Teil verbunden mit baurechtswidrigen Zuständen. Als Voraussetzung zur Beseitigung der Mängel mussten die Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit reguliert und teilweise abgemarkt werden.
So erfolgte im Jahr 2010 der Abschluss von Planvereinbarungen zwischen den Beteiligten sowie von Zustimmungserklärungen zu den Flächenabgängen und den Flächenzugängen der Flurstücke einschließlich der Geldausgleiche, die hierfür zu bezahlen waren.
Die Ortsteile Kospoda und Burgwitz waren während der Zeit des Flurbereinigungs-verfahrens Förderschwerpunkt der Dorferneuerung. Es wurden kommunale wie auch private Maßnahmen gefördert. Im kommunalen Bereich sind der grundhafte Ausbau der Straße zum Schloß Kospoda, die Sanierung der Fassade des Gemeindehauses sowie das Dorfgemeinschaftszentrum als Beispiele zu erwähnen.
Am 11.12.2012 erfolgte die Genehmigung des aufgestellten Flurbereinigungsplans.
Auf Grund von Veränderungen im Grundbuch und Kataster wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt sechs Nachträge zum Flurbereinigungsplan aufgestellt und genehmigt.
Seit dem 01.05. 2021 ist der neue Rechtszustand im Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz eingetreten. Grundbuch und Kataster wurden seitdem berichtigt. Am 15.09.2023 wurde die Schlussfeststellung erlassen.
Mit der Übergabe der Schlussfeststellung an die Bürgermeisterin der Gemeinde Kospoda, Frau Elsa Fischer sowie an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Frank Salzmann wurde am 06.12.2023 das Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz abgeschlossen.Der Referatsleiter des Flurbereinigungsbereiches Gera, Herr Gerit Cöster, dankte der Bürgermeisterin und dem ehrenamtlichen Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für die gute Zusammenarbeit bei der Durchführung der Flurbereinigung. Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens wurde aufgelöst.

