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Flächen der Land- und Forstwirtschaft - Überblick

Die Umsatzübersichten auf dieser Internetseite stellen Auswertungen zu notariellen Kaufverträgen über Flächen der Land- und Forstwirtschaft dar. Dazu zählen notarielle Kaufverträge über Flächen mit dem Entwicklungszustand „Flächen der Land- oder Forstwirtschaft“ sowie „sonstige Flächen“ gemäß § 3 Immobilienwertermittlungsverordnung. Erbbaurechtsgrundstücke wurden von der Auswertung ausgenommen.

Die Auswertungen zu den Umsätzen sind in folgende Nutzungsarten untergliedert:

  • Ackerland
  • Grünland
  • Waldflächen
  • Sonstige Flächen

Bei Bedarf kann die Auswahl für Landkreis/kreisfreie Stadt, Vertragsjahr und Nutzungsart interaktiv angepasst werden.

  • Ackerland und Grünland sind Flächen, die entsprechend der Nutzungsart überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden.

    Unter Waldflächen werden überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen mit und ohne Aufwuchs zusammengefasst, wobei landesweit im Mittel in nur zehn Prozent der Kauffälle Waldflächen ohne Aufwuchs veräußert werden.

    Zu den sonstigen Flächen zählen Kaufverträge, die den anderen Nutzungen nicht eindeutig zugeordnet werden können bzw. andere landwirtschaftliche Nutzungen (z. B. Obst- und Gemüseanbau, Fischzucht) zum Gegenstand haben oder bei denen es sich um Flächen handelt, die sich aufgrund ihrer Lage bzw. Funktion auch für außerlandwirtschaftliche oder außerforstwirtschaftliche Nutzungen eignen (z. B. Gärten oder Abbauland).

  • In § 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind die Entwicklungszustände und die sonstigen Flächen folgendermaßen definiert:

    • Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind.
    • Rohbauland sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 oder 34 des Baugesetzbuchs für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind.
    • Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen, insbesondere nach dem Stand der Bauleitplanung und nach der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.
    • Flächen der Land- oder Forstwirtschaft sind Flächen, die, ohne Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land zu sein, land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind.
    • Sonstige Flächen sind Flächen, die sich keinem der zuvor genannten Entwicklungszustände zuordnen lassen.

Umsätze von Kaufverträgen über Flächen der Land- und Forstwirtschaft für Thüringen

Umsätze von Kaufverträgen über Flächen der Land- und Forstwirtschaft nach Landkreisen und kreisfreien Städten

Umsätze von Kaufverträgen über Flächen der Land- und Forstwirtschaft nach Marktteilnehmern

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