Baureifes Land
Zu den Bauplätzen für baureifes Land gehören die unbebauten Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind (§ 3 ImmoWertV). In die Auswertung einbezogen sind auch nicht selbstständig bebaubare Teilflächen, die zur Erweiterung bzw. Abrundung eines benachbarten Baugrundstückes erworben wurden. Flächen für den Gemeinbedarf wurden von der Auswertung ausgeschlossen.
Die Auswertungen für baureifes Land sind in folgende Grundstücksarten untergliedert:
- Eigenheime
- Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
- Gewerbe- und Industriegebäude
Zu den Bauplätzen der Eigenheime gehören die baureifen Flächen, für die eine Bebauung mit freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern oder Doppelhaushälften vorgesehen ist.
Zu den Bauplätzen für Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser gehören die baureifen Flächen, für die eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern sowie Wohn- und Geschäftshäusern mit mindestens 50 Prozent Wohnanteil vorgesehen ist.
Zu den Bauplätzen für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude gehören die baureifen Flächen, für die eine Bebauung mit Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden vorgesehen ist.
Zu den Bauplätzen für Gewerbe- und Industriegebäude gehören die baureifen Flächen, für die eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist. Insbesondere kann es sich dabei um Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe aller Art, Lagerhäuser und Logistikimmobilien handeln.
Werdendes Bauland
Zu den Bauplätzen für werdendes Bauland gehören die Flächen mit den Entwicklungszuständen „Bauerwartungsland“ und „Rohbauland“ entsprechend § 3 ImmoWertV. In die Auswertung einbezogen sind auch nicht selbstständig bebaubare Teilflächen, die zur Erweiterung bzw. Abrundung eines benachbarten Grundstücks mit dem Entwicklungszustand „Bauerwartungsland“ oder „Rohbauland“ erworben wurden. Flächen für den Gemeinbedarf wurden von der Auswertung ausgeschlossen.
Die Auswertungen für werdendes Bauland sind in folgende Grundstücksarten untergliedert:
- Wohnimmobilien
- Wirtschaftsimmobilien
- ohne Zuordnung
Zu den Bauplätzen für Wohnimmobilien gehören die Flächen, für die eine wohnbauliche Nutzung, ggf. mit untergeordneter gewerblicher Nutzung, vorgesehen ist und die noch nicht baureif sind. Insbesondere kann es sich dabei um Flächen für Eigenheime und Mehrfamilienhäuser handeln.
Zu den Bauplätzen für Wirtschaftsimmobilien gehören die Flächen, für die eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist und die noch nicht baureif sind. Insbesondere kann es sich dabei um Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Logistikimmobilien oder Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude handeln.
Unter „ohne Zuordnung“ werden Kaufverträge zusammengefasst, die zum Zeitpunkt der Erfassung in der Kaufpreissammlung noch keiner zukünftigen Nutzung zugeordnet werden konnten.
Gemeinbedarf
Zu den Bauplätzen für Gemeinbedarfsflächen gehören bauplanerisch festgesetzte Flächen, die einer dauerhaften öffentlichen Zweckbindung unterworfen sind.
Die Auswertungen für Gemeinbedarfsflächen sind in folgende Arten untergliedert:
Flächen, die vor dem Verkauf und nach dem Verkauf für dieselben oder andere Gemeinbedarfszwecke genutzt werden (bleibende Gemeinbedarfsflächen) werden nicht gesondert betrachtet.