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Bauplätze - Überblick

Die Umsatzübersichten auf dieser Internetseite stellen Auswertungen zu notariellen Kaufverträgen über Bauplätze dar. Dazu zählen unbebaute Flächen mit den Entwicklungszuständen „baureifes Land“ sowie „Rohbauland“ und „Bauerwartungsland“ gemäß § 3 Immobilienwertermittlungsverordnung. Einbezogen wurden zudem nicht selbstständig bebaubare Teilflächen, die zur Erweiterung bzw. Abrundung eines benachbarten Baugrundstückes erworben wurden. Erbbaurechtsgrundstücke wurden von der Auswertung ausgenommen.

Die Auswertungen sind in folgende Grundstücksarten untergliedert:

  • Bauplätze für Wohnimmobilien
  • Bauplätze für Wirtschaftsimmobilien
  • Sonstige Bauplätze

Bei Bedarf kann die Auswahl für Landkreis/kreisfreie Stadt, Vertragsjahr und Grundstücksart interaktiv angepasst werden.

  • Zu den Bauplätzen für Wohnimmobilien gehören die unbebauten Flächen, für die eine wohnbauliche Nutzung, ggf. mit untergeordneter gewerblicher Nutzung, vorgesehen ist. Insbesondere kann es sich dabei um Flächen für Eigenheime und Mehrfamilienhäuser handeln.

    Zu den Bauplätzen für Wirtschaftsimmobilien gehören die unbebauten Flächen, für die eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist. Insbesondere kann es sich dabei um Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Logistikimmobilien oder Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude handeln.

    Zu den sonstigen Bauplätzen gehören die nicht eindeutig den Wohn- oder Wirtschaftsimmobilien zuordenbaren Kauffälle, Wochenend- und Ferienhausgrundstücke sowie Bauplätze für Garagen und Stellplätze.

  • In § 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind die Entwicklungszustände und die sonstigen Flächen folgendermaßen definiert:

    • Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind.
    • Rohbauland sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 oder 34 des Baugesetzbuchs für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind.
    • Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen, insbesondere nach dem Stand der Bauleitplanung und nach der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.
    • Flächen der Land- oder Forstwirtschaft sind Flächen, die, ohne Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land zu sein, land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind.
    • Sonstige Flächen sind Flächen, die sich keinem der zuvor genannten Entwicklungszustände zuordnen lassen.

Umsätze von Kaufverträgen über Bauplätze für Thüringen

Umsätze von Kaufverträgen über Bauplätze nach Landkreisen und kreisfreien Städten

Umsätze von Kaufverträgen über Bauplätze nach Marktteilnehmern

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