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Teileigentum

Die Umsatzübersichten auf dieser Internetseite stellen das Marktgeschehen anhand der notariellen Kaufverträge über das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z. B. Läden, Büros, Garagen) oder Stellplätzen dar. Teilerbbaurechte wurden von der Auswertung ausgenommen.

Die Auswertungen sind in folgende Teilmärkte untergliedert:

  • Erstverkauf aus Neubau
  • Erstverkauf aus Umwandlung
  • Weiterverkauf

Bei Bedarf kann die Auswahl für Landkreis/kreisfreie Stadt, Vertragsjahr, Teilmarkt und Baujahr interaktiv angepasst werden.

  • Erstverkauf aus Neubau ist der Verkauf eines neu errichteten, bislang nicht genutzten Teileigentums.

    Erstverkauf aus Umwandlung ist der Verkauf von bislang vermieteten, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes oder Stellplätzen nach Umwandlung in ein Teileigentum.

    Weiterverkauf ist der Weiterverkauf eines „gebrauchten“ Teileigentums.

    Für die Zuordnung zu den Baujahresklassen werden die tatsächlichen Baujahre verwendet.

    Unter "Neubau" werden die Gebäude mit Baujahren im jeweiligen Vertragsjahr sowie den beiden Vorjahren zusammengefasst.

Umsätze von Kaufverträgen über Teileigentum nach Jahren

Umsätze von Kaufverträgen über Teileigentum nach Landkreisen und kreisfreien Städten

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