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Gesamtmarkt Wohnungs- und Teileigentum

Die Umsatzübersichten auf dieser Internetseite stellen das Marktgeschehen anhand der notariellen Kaufverträge über Grundstücke dar, die nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG) aufgeteilt sind. Wohnungs- und Teilerbbaurechte wurden von der Auswertung ausgenommen.

Die Auswertungen sind in folgende Arten von Sondereigentum untergliedert:

  • Wohnungseigentum
  • Teileigentum

Bei Bedarf kann die Auswahl für Landkreis/kreisfreie Stadt, Vertragsjahr und Sondereigentum interaktiv angepasst werden.

  • Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

    Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z. B. Läden, Büros, Garagen) oder Stellplätzen in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

    Gemeinschaftliches Eigentum im Sinne des WEG sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.

Umsätze von Kaufverträgen über Wohnungs- und Teileigentum für Thüringen

Umsätze von Kaufverträgen über Wohnungs- und Teileigentum nach Landkreisen und kreisfreien Städten

Umsätze von Kaufverträgen über Wohnungs- und Teileigentum nach Marktteilnehmern

Umsätze von Kaufverträgen über Wohnungs- und Teileigentum nach Jahren

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